
Tina Michaela Hoffmann
NARM Trauma Transformation

HILFE FÜR KINDER BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG
Ich bin dein KINDERBEISTAND
🌱 Meine Arbeitsweise als Kinderbeistand
Wenn Eltern sich trennen, geraten Kinder oft in eine emotionale Ausnahmesituation. Als Kinderbeistand bin ich eine vom Gericht bestellte, unabhängige und speziell geschulte Vertrauensperson, die Kinder in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren begleitet. Ich arbeite ausschließlich mit dem Kind – nicht als Anwältin oder Verfahrenspartei, sondern als parteiliche Vertreterin seiner Interessen.
Meine Aufgabe ist es, ein geschütztes Umfeld zu schaffen, in dem Kinder sich sicher fühlen, Vertrauen aufbauen und ihre Gedanken und Gefühle frei äußern können. Ich erkläre den Ablauf des Verfahrens kindgerecht, höre zu, nehme Sorgen ernst und helfe dem Kind, seine Wünsche und Bedürfnisse gegenüber dem Gericht und anderen Behörden zu artikulieren – aber nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung. Auf Wunsch begleite ich das Kind auch zu Verhandlungen.
Was mir Kinder erzählen, bleibt vertraulich. Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht und gebe Inhalte nur weiter, wenn das Kind dies ausdrücklich erlaubt – es sei denn, ein übergesetzlicher Notstand liegt vor.
Ich als Kinderbeistand fungiere als „Sprachrohr für das Kind“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es der Richterin oder dem Richter seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.
🎯 Aufgaben des Kinderbeistands
• Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Kind
• Erklärung des Verfahrensablaufs in kindgerechter Sprache
• Zuhören und ernst nehmen der Sorgen und Wünsche
• Übermittlung des Kindeswillens an das Gericht – nur mit Zustimmung des Kindes
• Begleitung des Kindes
Ablauf
Nach der Bestellung des Bezirksgerichtes und einer Ernennung durch die Justizbetreuungsagentur, folgt ein einmaliges getrenntes Erstgespräch mit den Elternteilen. Dabei soll der momentane Zustand des Kindes und dessen Umstände beschrieben werden und stehe desweiteren für Fragen hinsichtlich meiner Arbeit als Kinderbeistand zur Verfügung.
Anschließend folgen regelmäßige Termine mit dem Kind/den Kindern in meiner Praxis. Dabei werden Termine vereinbart, die idealerweise für einen bestimmten Zeitraum wöchentlich für eine Stunde, stattfinden.
Wie kann ein Kinderbeistand bestellt werden?
Die Voraussetzung für die Bestellung eines Kindesbeistandes ist eine Ernennung durch das zuständige Bezirksgericht. Eltern haben auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Bestellung einzubringen.
Näheres unter: http://jba.gv.at/kinderbeistand/
BESUCHSBEGLEITUNG
💞 Besuchsbegleitung – Für sichere und wertvolle Eltern-Kind-Zeit
Kinder brauchen die Beziehung zu beiden Elternteilen, um sich gesund und stabil entwickeln zu können. Nach einer Trennung oder Scheidung kann es jedoch schwierig sein, regelmäßige und unbelastete Kontakte aufrechtzuerhalten – insbesondere zum Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Emotionale Spannungen und Konflikte belasten oft alle Beteiligten.
Wenn es nicht gelingt, diese Kontakte eigenständig und verlässlich zu gestalten, kann das Gericht die Maßnahme der Besuchsbegleitung anordnen. Sie bietet einen geschützten Rahmen, in dem Begegnungen zwischen Kind und Elternteil stattfinden können – sicher, strukturiert und kindgerecht.
Als qualifizierte Besuchsbegleitung ist es mir besonders wichtig, dass diese Zeit positiv erlebt wird. Deshalb gestalte ich die Treffen individuell und orientiert an den Bedürfnissen des Kindes und der Familie. Ob bei einem gemeinsamen Ausflug, im vertrauten Alltag zu Hause, bei kreativen Aktivitäten oder in meinen Praxisräumen – die Gestaltung erfolgt in enger Abstimmung und mit viel Feingefühl.
Kosten:
80 € für eine Einheit/60 Minuten, in der Praxis
150 € für zwei Einheiten/100 Minuten, bei Ausflug oder Hausbesuch
Vor jedem Termin stimmen wir gemeinsam ab, wie die Besuchsbegleitung aussehen soll – damit sie für alle Beteiligten eine stärkende und verbindende Erfahrung wird